Zunächst wird dadurch das durch den Bund erlassene Migrationsrecht ausgehebelt. Es liegt nicht in der Kompetenz des Stadtrates, den ungeregelten Aufenthalt für quasi legal zu erklären. Das vom Stadtrat erklärte Ziel, mittels der ZCC den polizeilichen Zugriff zu erschweren, muss als Rechtsumgehung qualifiziert werden (vgl. Dufournet/Zumsteg, Gastkommentar NZZ vom 01.02.2021).
Zu einem ähnlichen Schluss kam auch der Regierungsrat. Dieser hält fest, dass die Hoheit für die Ausgabe von amtlichen Ausweispapieren beim Bund liegt und die ZCC einzig dort gelten könne, wo der Aufenthaltsstatus einer Person irrelevant sei (Antwort Regierungsrat auf KR-Nr. 440/2020). Die Stadtpolizei – Kantons- und Bundespolizei sind ohnehin nicht gebunden – muss folglich bei entsprechendem Anfangstatverdacht den ausländerrechtlichen Status einer Person prüfen, selbst wenn sie sich mit der ZCC ausweist. Darüber möchte sich der rot-grüne Stadtrat hinwegsetzen.
Mit Gemeinderatskollegin Yasmine Bourgeois haben wir mittels Postulats gefordert, dass die entsprechende Weisung zurückgezogen und die der ZCC zugrunde liegende Motion abgeschrieben wird, da der Zweck der Motion auf rechtsstaatlichem Weg nicht erreicht werden kann. Erwartungsgemäss ist der Gemeinderat der Dringlichkeitserklärung, welche ein unverzügliches Behandeln des Postulats erwirken sollte, nicht gefolgt.
Welche Alternativen zur ZCC gibt es? Eine Regularisierung wie in Genf ist abzulehnen, da von einer Sogwirkung auszugehen ist. Eine Einzelfallgerechtigkeit kann mittels der bestehenden kantonalen Härtefallklausel geschaffen werden. Sodann wäre den Sans-Papiers besser gedient, wenn die Stadt Zürich ihre bereits gut ausgebauten Leistungen (z.B. subventionierte Kita- und Hortplätze, Prämienverbilligungen, etc.) besser bekannt machen würde, anstatt ihnen eine falsche Sicherheit vorzugaukeln. Es scheint, als wäre dem rot-grünen Stadtrat Klientelpolitik wichtiger als das Wohlergehen der Sans-Papiers.
Mélissa Dufournet, Gemeinderätin Stadt Zürich