Die Revision des Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz (SPFG) gehört im Kantonsratsjahr 2021/22 zu den grösseren, ziemlich abstrakten und dennoch sehr wichtigen Geschäften. Für die Umsetzung und Gewährleistung eines guten und bezahlbaren Gesundheitswesens sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidend, welche mit dem SPFG gesetzt werden. Bereits in der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit haben wir uns in vielen Sitzungen während mehreren Monaten mit diesem Gesetz beschäftigt. Es zeigte sich schon dort und dann auch anhand der über 100 Anträge für Gesetzesänderungen, dass es schwierig bis unmöglich würde, bei der Revision des SPFG einen Konsens über alle Parteien hinweg zu finden. Dank einer bürgerlichen Allianz ist es aber gelungen, nach einer geradezu episch langen Debatte ein weiterhin mehrheitlich liberales Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz durchzusetzen. Dieses haben wir dann gerade noch rechtzeitig für die nächste Periode der Spitalplanung im Kanton Zürich in der Kantonsratssitzung vom 5. Juli 2021 verabschiedet.

Dass das SPFG weiterhin liberal geprägt ist und eine gewisse Flexibilität den Spitälern zugesteht, ist nicht selbstverständlich bei den aktuellen Kräfteverhältnissen im Kantonsrat und umso mehr freut uns dieser Erfolg. In letzter Minute mussten wir aber in einem Punkt einen Kompromiss machen, nämlich bei den Leistungen, die Listenspitäler anbieten können. Leider konnten wir nur so ein Referendum von linker Seite gegen das SPFG abwehren. Konkret muss sich nun also ein Spital entscheiden, ob es ein Listenspital ist oder nicht und kann nicht einige Leistungen als Listenspital anbieten und weitere Leistungen unter dem gleichen Dach als Nichtlistenspital erbringen. Diese Einschränkung sei gemäss Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli für eine saubere Planung und klare Definition der Listenspitäler entscheidend, dieser Argumentation kann man zumindest ein Stück weit folgen und so schmerzt dieser Kompromiss nicht allzu sehr.

Für die FDP ist wichtig, dass in den Spitälern weiterhin ein gesunder Wettbewerb zugunsten der Patienten und nicht auf Kosten derselben stattfindet. Dafür braucht ein Spital Freiraum und dieser Freiraum ist nach der Revision des SPFG weiterhin vorhanden. Ein Spital muss sich so positionieren können, dass die bestmögliche Qualität für seine Patienten und gute Rahmenbedingungen für die Ärzteschaft, Pflege und weitere im Gesundheitswesen arbeitende Personen resultieren. Ein Spital muss wirtschaftlich vernünftig agieren können. Dies ist nach der Revision weiterhin gewährleistet dank mehr Flexibilität bei den Leistungsaufträgen auch während der Geltungsdauer der Spitalliste mit beispielsweise einer Kündigungsfrist von 3 Jahren für die einzelnen Aufträge. Mehr Flexibilität gibt es auch dank der neu geschaffenen Möglichkeit von Nebenstandorten und dank dem aufgehobenen Zwang, eine Notfallstation zu führen (letzteres ist aber nicht ganz problemlos, denn nun muss darauf geachtet werden, dass es weiterhin genügend Notfallstationen gibt). Es ist erfreulich, dass die sogenannten WZW Kriterien gemäss Krankenversicherungsgesetz, also Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit weiterhin gelten und zentral sind bei der Vergabe von Leistungsaufträgen. Neu hat ausserdem die Indikationsqualität ein grösseres Gewicht erhalten, denn auch wenn die finanziellen Anreize für eine Behandlung oder einen Eingriff verlockend sein mögen, so darf der Patient wirklich nur dann medizinische Leistungen erhalten, wenn diese tatsächlich nötig sind. Auch Cybersicherheit, Digitalisierung und Krisensicherheit sind Aspekte, die nun explizit mitevaluiert werden bei der Frage, ob ein Spital auf die kantonale Spitalliste gehört oder nicht.

Weniger Freude haben wir am von der GLP zusammen mit den linken Parteien im Gesetz durchgedrückten Paragrafen, stationäre und spitalambulante Leistungen vermehrt zu subventionieren. Gerade bei den spitalambulanten Leistungen ist damit jetzt die Möglichkeit einer Wettbewerbsverzerrung vorhanden gegenüber den niedergelassenen Ärzten und zum Nachteil der durch diese oftmals jetzt schon günstiger, aber qualitativ mindestens ebenbürtig erbrachten Behandlungen. Immerhin konnten wir diesen Freipass für giesskannenartige Subventionen in den kantonalen Spitälern durch die Gesundheitsdirektion etwas entschärfen, die Notwendigkeit einer finanziellen Subvention muss nachweislich vorhanden sein. Weiter bereiten uns die zunehmende Datenflut und der Umgang mit den medizinischen Daten der nicht-staatlich organisierten ärztlichen Fachgesellschaften Sorge, auf welche die Gesundheitsdirektion nun uneingeschränkt und unentgeltlich zugreifen kann. Schliesslich ist ein sehr grosser Wermutstropfen beim SPFG, dass sich die GLP zusammen mit der linken Ratshälfte bei der Lohnfrage dazu hinreissen liess, einen Lohndeckel in Form einer fixen Zahl zu zementieren für die Ärzteschaft in den kantonalen Spitälern (Universitätsspital, Kantonsspital Winterthur, psychiatrische Universitätsklinik Zürich sowie integrierte Psychiatrie Winterthur).

Degressive Tarife, Fixlohnmodell, Gemeinnützigkeit als Kriterium für die Spitalliste, Auflagen für einen gewissen Minimalanteil an Patienten ohne Zusatzversicherung sowie weitere rigide planwirtschaftliche Eingriffe in ein freiheitliches Gesundheitssystem konnten wir alles mit Erfolg verhindern. Leistung lohnt sich auch im Gesundheitswesen weiterhin und das ist gut so. Denn im Gesundheitswesen soll eine gute Behandlung für den Patienten zu einem bezahlbaren Preis möglich sein. Mit diesem Grundgedanken haben wir bei der Revision des SPFG trotz allem ein Gesetz für einen weiterhin liberalen Weg im Gesundheitswesen geschaffen. Das freut uns sehr.

Dr. med. Bettina Balmer – Schiltknecht, Fachärztin für Kinderchirurgie, Kantonsrätin FDP Zürich 7+8