Der Kanton Zürich ist trotz Pandemie in robuster wirtschaftlicher Verfassung. Der FDP Kantonsratsfraktion ist es gelungen, sich mit der SVP, der Mitte und der GLP auf einen finanzpolitischen Kompromiss im Budget 2022 zu einigen, nämlich der Senkung von 1 Steuerprozent, eine Aufwandkürzung von über CHF 70 Mio. sowie Investitionen in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Kompromiss ist ein erster Schritt, weitere müssen folgen, um den Kanton Zürich fit und wettbewerbsfähig zu halten. Wir fordern daher «Deregulierung», «Digitalisierung» und «De-Investition» im Sinne von Konzentration auf Kernaufgaben, um das Ausgabenwachstum zu bremsen, die Staatsquote zu senken und die Standortattraktivität zu stärken. Die FDP Kanton Zürich erwartet mehr und Zürich kann mehr.

Das Thema Kreislaufwirtschaft ist im Kanton Zürich gut verankert dank der innovativen Unternehmen, die geeignete Verfahren und Produkte zur Schliessung der Stoffkreisläufe und zur Schonung der Ressourcen entwickelt haben und laufend verfeinern. Der Gegenvorschlag des Regierungsrates zur «Kreislauf-Initiative» setzt mit dem Fokus auf die Bauwirtschaft an einem zentralen Punkt an.

Grundsätzlich entspricht das übergeordnete Ziel der Weiterentwicklung der linearen Wirtschaft zur Kreislaufwirtschaft liberaler Umweltpolitik. Aus der FDP Kantonsratsfraktion haben Barbara Franzen und Sonja Rueff-Frenkel mit mehreren Vorstössen, beispielsweise zur Förderung von Recyclingbeton gezeigt, wie dies konkret in der Praxis umzusetzen ist.

Das Selbstbestimmungsgesetz basiert auf einem Vorstoss von Fraktionspräsidentin Beatrix Frey-Eigenmann von 2017. Darin wurde gefordert, dass Menschen mit Behinderungen diejenige Lebensform wählen können, die ihnen am besten entspricht. Dies wird nun auf Gesetzesebene und mit breiter Unterstützung seitens der dafür zuständigen Sicherheitsdirektion und aus allen Fraktionen umgesetzt. Ein zentraler Punkt der vom Freisinn geprägten Beratung ist, dass sich der Kreis der Leistungserbringer nicht auf professionelle Einrichtungen und Institutionen beschränkt, sondern dass auch Privatpersonen entsprechende Vereinbarungen abschliessen können.

Die Ratsberatung ist für die erste Jahreshälfte 2022 vorgesehen, in Kraft treten soll das Gesetz auf 1.1.2024.

Beatrix Frey-Eigenmann, Fraktionspräsidentin