Digital First!

Während der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass die Schweiz ein digitales Entwicklungsland ist. Das Potenzial digitaler Dienstleistungen ist gross, nicht zuletzt im Verkehr zwischen Privaten und Behörden. Auch der Kanton Zürich steht noch ganz am Anfang einer digitalen Transformation. Verschiedene parlamentarische Vorstösse sollen diese Entwicklung nun vorantreiben.

Der grösste Nutzen von E-Government sowohl für die Bevölkerung als auch für die Behörden entsteht bei der elektronischen Abwicklung von Amtsgeschäften. Um die digitale Transformation weiterzuentwickeln, haben die kantonale Verwaltung und zahlreiche Städte und Gemeinden im Kanton Zürich die Zusammenarbeitsorganisation egovpartner geschaffen. Dort gibt es zwar interessante Projekte und Ansätze und mit der Bewilligung jährlicher Beiträge von 1.5 Mio. Franken hat der Kantonsrat auch gute strukturelle Bedingungen geschaffen.

Um die digitale Entwicklung zielgerichtet und wirtschaftlich voranzutreiben braucht es aber weitere Voraussetzungen, namentlich:

  • Eine Übersicht über die wichtigsten Amtsgeschäfte und eine Roadmap innert welcher Frist diese online abgewickelt werden können. Hier ist der Kanton zusammen mit den Städten und Gemeinden gefordert, diese zu definieren und Standardlösungen bereit zu stellen, die von der Bevölkerung und den Unternehmen in allen Gemeinden genutzt werden können. Ziel ist es, dass der Geschäftsverkehr zwischen Behörden und Privaten möglichst digital stattfinden kann.
  • Digitalisierungsprojekte scheitern oft daran, dass die rechtlichen Grundlagen nicht nach dem Motto «digital first» ausgestaltet sind, sondern im Gegenteil einen medienbruchfreien digitalen Vollzug oft explizit verhindern (wie bspw. Baugesuche, die zurzeit auch noch auf Papier eingereicht werden müssen). Um die digitalen Stolpersteine zu erkennen und aus dem Weg zu räumen, braucht es ein gezieltes Screening der gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungen, die nach dem Prinzip «digital only» denken und arbeiten.
  • Eine zuverlässige und sichere E-ID, die eine zweifelsfreie Identifikation ermöglicht. Sie verringert administrativen Aufwand, ermöglicht den durchgängigen elektronischen Geschäftsverkehr und reduziert so Bürokratie. Das ist für die Weiterentwicklung im Bereich E-Government und E-Commerce zentral. Für durchgängige Behördendienstleistungen muss die E-ID auch von den Städten und Gemeinden genutzt werden können.

Um diese Voraussetzungen zu schaffen, haben wir drei parlamentarische Vorstösse eingereicht. Die Regierung war bereit, alle Vorstösse entgegenzunehmen und auch der Kantonsrat hat bis am 21. Februar 2022 diskussionslos deren Überweisung beschlossen. Nun sollte einem digitalen Schub im Kanton Zürich eigentlich nichts mehr im Weg stehen.

Beatrix Frey-Eigenmann, Fraktionspräsidentin