Am 29. April 2019 erliess der Kantonsrat einstimmig ein neues Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KGV), das am 1. April 2020 in Kraft getreten ist. Die IPV wird über den Eigenanteil, die Referenzprämie und die maximale Bezügerquote gesteuert. Die Einführung des EG KVG bzw. die Systemumstellung stellt alle Beteiligten vor eine grosse Herausforderung. Die administrativen Kosten für die Auszahlung von IPVLeistungen haben sich verdreifacht!

Da im neuen System für die Anspruchsberechtigung auf das aktuelle Steuerjahr abgestellt wird, soll das Geld auch bei jenen ankommen, die Bedarf haben. Gleichzeitig ist die Planungssicherheit für die anspruchsberechtigen Personen gesunken, weil der definitive Entscheid erst im Folgejahr erfolgt. Zwischen Antrag und definitivem Entscheid liegen bis zu 2½ Jahre. Im schlimmsten Fall bekommt man eine Rechnung und muss bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen.

Im umgekehrten Fall geht es darum, Personen zu erreichen, deren finanzielle Situation sich gegenüber der aktuellsten definitiven Steuerverfügung verschlechtert hat und die keinen persönlichen Antrag erhalten haben. Persönliche Ereignisse, die nach dem Versand der Anträge eintreten, kennt die SVA Zürich nicht. Dies ist ein weiteres Problem. Aus diesen Gründen sind die Rücklaufquoten bei den Leuten aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zurückgegangen. Das sollte jedoch nicht der Fall sein, denn gerade diese Personen benötigen die Hilfe am dringendsten.

Wenn der Regierungsrat dann noch den Eigenanteilsatz nachträglich senkt, haben mehr Leute Anrecht auf Prämienverbilligung. Dadurch werden in einer zweiten Versandwelle IPV-Anträge an Personen mit einem Einkommen von weit über 100 000 Franken verschickt. Da muss man sich schon fragen, ob dies dann noch bedarfsgerecht ist. Ich habe mit allen Parteien ausser der SVP (hat das Postulat aber nicht bekämpft) ein dringliches Postulat eingereicht mit folgenden Forderungen:

  1. Wie kann der Prozess vereinfacht werden?
    ▶ Ziel: weniger Bürokratie
  2. Erwägung zur Erhöhung der Referenzprämie
    ▶ Ziel: nur Personen entlasten, die in bescheidenen Verhältnissen leben
  3. Einkommensobergrenzen einführen
    ▶ Ziel: effizienterer Einsatz der Steuergelder

Die FDP will die Verantwortung gegenüber Personen aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wahrnehmen und mit allen Mitteln gegen die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP kämpfen. Wir wollen nicht umverteilen, sondern Personen unterstützen, die trotz 100% Arbeitspensum wirtschaftlich schlecht dastehen.

Martin Huber,
Kantonsrat