Bevor auf die Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung der Liegenschaften (Vermögenssteuerwert) und die Festsetzung der Eigenmietwerte (Einkommenssteuer) eingegangen wird, ist eine Vorbemerkung anzubringen.

Die Abschaffung des «Eigenmietwerts» wird auf Bundesebene seit längerem diskutiert, wobei der Kanton Zürich einer der wenigen Kantone ist, der sich dafür eingesetzt hat.

Die erwähnte Weisung befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Steuerliche Veränderungen sind ein emotionales Thema, und dies nicht nur bei Haus- bzw. Stockwerkeigentümer:innen und Eigentümer:innen von Geschäftsliegenschaften.

Wird die Weisung so umgesetzt, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, werden die Vermögenssteuerwerte für Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum im Durchschnitt um 50% und die Eigenmietwerte durchschnittlich um 10% steigen. Dies kann zu einschneidenden Auswirkungen auf das steuerbare Einkommen bzw. Vermögen führen.

Eine Überarbeitung der Weisung wurde nötig, da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts der Kanton Zürich die Zielgrössen der Steuerwerte in den vorgegebenen gesetzlichen Bandbreiten nicht mehr einhält. Die revidierte Weisung widerspiegelt den starken Anstieg der Immobilien im Kanton und speziell in der Stadt Zürich seit 2009.

Das beauftragte Büro Wüest Partner AG hat im bestehenden robusten System jeden einzelnen Parameter überprüft und wo nötig angepasst; die Systematik wurde übernommen. Unter der Prämisse, dass der Regierungsrat handeln muss, da sonst die Weisung 2009 von den Gerichten ungültig erklärt würde, sind die Anpassungen nachvollziehbar, auch wenn bei verschiedenen Parametern abweichende Werte wünschenswert wären.

Als Resultat der revidierten Weisung sind bei Kanton und Gemeinden je ca. 90 Millionen Franken Mehreinnahmen zu erwarten. Die FDP fordert, dass diese Mittel wieder an die Hauseigentümer/-innen zurückfliessen und nicht im allgemeinen Finanzhaushalt verschwinden sollen.

Ebenso fordert die FDP, dass der Härtefalleinschlag beim Eigenmietwert wieder eingeführt werden soll. Ausgehend von den geplanten Erhöhungen kann dies in Einzelfällen dazu führen, dass sie ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können und ihr Wohneigentum verkaufen müssen. Dies gilt es aus sozialpolitischer Sicht zu verhindern.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien tun gut daran, die Steuerwerte für ihre Liegenschaft zu prüfen. Unter «Liegenschaftenneubewertung 2025» auf der Website des Kantons Zürich (www.zh.ch) sind alle relevanten Daten zu finden, welche für die Berechnung der veränderten Werte voraussichtlich ab Steuererklärung 2025 gelten werden.

Doris Meier,
Kantonsrätin