Am 22. September stimmen wir darüber ab, ob abgewiesene Asylsuchende, die keine Flüchtlingseigenschaften haben aber trotzdem nicht ausreisen, im Kanton Zürich neu vom ersten Tag an Anrecht auf Stipendien haben sollen. Heute gilt eine Wartefrist von fünf Jahren. Mit Stipendien können die Kosten für Ausbildung und Lebensunterhalt beglichen werden, und dies bis zum recht hohen Alter von 45 Jahren.

Zur Grössenordnung: In der Schweiz befanden sich im Jahr 2023 gut 134’000 Personen im Asylprozess. Davon handelte es sich bei gut 45’000 Personen um vorläufig Aufgenommene (Ausweis F), um die es hier geht. Im Gegensatz zu Inländern wären Stipendien bei diesen Personen ohne Asylgrund der Regelfall. Die Steuerzahlenden im Kanton würden also auf einen Schlag mit mehreren Millionen Franken Zusatzkosten pro Jahr belastet. Langfristig dürften es aufgrund der Sogwirkung einer solchen Gesetzesänderung erheblich mehr sein.

Die Vorlage ist in mehrfacher Hinsicht verstörend:

  • Erstens würden legal anwesende Personen mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) schlechter gestellt als illegal anwesende Personen ohne Asylgrund. Denn bei Personen mit Ausweis B würde die Wartezeit für Stipendien weiterhin fünf Jahre dauern. Illegal Anwesende dagegen hätten sofort dieselben Rechte wie Schweizer Bürger/innen oder wie Personen mit Ausweis C, die sich seit mindestens 5 Jahren legal in der Schweiz aufhalten.
  • Zweitens würde das vom Volk mehrfach bestätigte Ausländerrecht weiter ausgehöhlt. Die bewusst gewollten, verschiedenen ausländerrechtlichen Stati würden obsolet. Anstatt Ressourcen darin zu investieren, unberechtigt Anwesende in ihre Heimat zurückzuführen, würde der missbräuchliche Zustand zusätzlich gefördert.
  • Und drittens ist eine Zunahme illegaler Migration wahrscheinlich, wenn sich in den Ländern ohne funktionierende Rücknahme herumspricht, dass einem in der Schweiz auch ohne jeden Asylgrund nicht nur der Lebensunterhalt, sondern auch noch eine beliebige Ausbildung bezahlt wird, und dies ohne jede Wartefrist.

Es ist zu betonen, dass vorläufig Aufgenommene heute schon nicht daran gehindert werden, eine Ausbildung aufzunehmen. Nur müssen sie selber mit einer Erwerbstätigkeit dafür aufkommen, so wie ganz viele andere auch.

Die bisherige Regelung verhindert Missbrauch und muss beibehalten werden. Nur weil der Status F heute schon häufig missbraucht wird, müssen wir diesen Missbrauch nicht noch weiter erleichtern. Das Argument, dass vorläufig Aufgenommene «ohnehin» dableiben, ist eine Bankrotterklärung unseres Ausländerrechts und eine Missachtung des Volkswillens. Fehlende Kooperation von Asylsuchenden (wie auch von deren Herkunftsländer) darf nicht weiter belohnt werden.

Es braucht klare Regeln, um eine Einwanderung in die Bildungs- und Sozialsysteme zu verhindern. Stipendien sollen nur denjenigen zugutekommen, die auch ein Bleiberecht haben. Wird ein Asylgesuch abgelehnt, so soll die Person nicht noch weiter integriert werden.

Aus all diesen Gründen ist die von Links-Grün forcierte Streichung der Wartefrist für Stipendien bei nicht anerkannten Flüchtlingen abzulehnen.

Marc Bourgeois
Kantonsrat FDP Zürich 7+8