Zwar wurde im Kanton Zürich das Bewilligungsverfahren für Solaranlagen im letzten Jahr durch die Einführung des sogenannten Meldeverfahrens vereinfacht; im Vergleich zu vielen anderen Kantonen ist das Verfahren jedoch um einiges aufwändiger ausgefallen. Deshalb habe ich zwei Postulate im Kantonsrat eingereicht, welche zum Ziel haben, dass das Meldeverfahren «entschlackt» wird und dass, genügend angepasste, kleinere Anlagen zukünftig ohne Bewilligung oder Meldepflicht realisiert werden können. 

Im Verhältnis zu anderen Kantonen, muss in Zürich ein Vielfaches an Unterlagen für die Realisierung einer neuen Solaranlage eingereicht werden. So wird nicht nur ein massstabsgetreuer Situationsplan verlangt, auf welchem die «rot eingetragene» Solaranlage ersichtlich ist, sondern auch noch separate Darstellungen der Dachaufsicht, der Giebel- sowie der Trauffassade, ein Produktbeschrieb des Herstellers der Solaranlage plus Abbildung der verwendeten Module und Anlageteile, sowie ein Orientierungsplan gemäss dem Brandschutzmerkblatt «Solaranlagen» der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen. 

Zum Vergleich: In Basel-Land wird lediglich eine Handskizze des Grundrissplans mit eingezeichneter Anlage benötigt. Und auch in Bern ist das Einreichen eines einfachen Ansichtsplans mit eingetragener Anlage und Nordrichtung ausreichend. Alle Parteien, von der Alternativen Liste bis zur SVP, haben dieses Postulat mitunterzeichnet, welches den Regierungsrat bittet, beim Meldeverfahren nochmals über die Bücher zu gehen, und die Anzahl der einzureichenden Unterlagen für Solaranlagen deutlich zu reduzieren analog dem Vorbild anderer Kantone. 

Einige Kantone, unter anderem auch der Kanton Zürich, befreien kleinere Solaranlagen von der Bewilligungs- und Meldepflicht, wobei die maximal zulässigen Flächen der Anlagen sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Während in Zürich lediglich steckerfertige Anlagen bis zu einer Fläche von 4 Quadratmeter möglich sind, erlauben die Kantone Luzern und Thurgau 20 Quadratmeter respektive 35 Quadratmeter. Luzern ist somit fünfmal und Thurgau sogar mehr als achtmal «grosszügiger» als Zürich. Neben Die Mitte, SVP und EVP unterstützt auch die SP mein zweites Postulat, welches den Regierungsrat bittet, die zulässigen «Freiflächen» der Anlagen auf 35 Quadratmeter zu erhöhen. 

Es ist zu hoffen, dass der Regierungsrat, insbesondere der zuständige Baudirektor Martin Neukom, nochmals «nachbessert» bei den Verfahrensvorschriften für Solaranlagen und sich dabei inspirieren lässt, von den weniger bürokratischen Bestimmungen vieler anderer Kantone. Dass der Regierungsrat kürzlich beschlossen hat, beide Postulate entgegenzunehmen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.


Simon Vlk
Kantonsrat Bezirk Uster