Im Herbst entscheiden wir im Kanton Zürich, ob auf kantonalen Hauptverkehrsachsen im Grundsatz weiterhin Tempo 50 gelten soll oder ob Tempo 30 faktisch zum neuen Standard wird. Die FDP unterstützt Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen und empfiehlt deshalb ein Ja zur Mobilitätsinitiative.

Innerorts gilt als Grundregel Tempo 50 – so will es die eidgenössische Verkehrsregelnverordnung. In den letzten Jahren haben aber gewisse Gemeinden begonnen, Tempo 30 auf kantonalen Hauptverkehrsstrassen einzuführen, selbst wenn dort auch Busse und Trams verkehren. So möchte etwa die Stadt Zürich gar auf der Rosengartenstrasse, auf der täglich über 55 000 Fahrzeuge fahren, Tempo 30 einführen.

Gegen diese schleichende Umgehung des Bundesrechts wurden gleich zwei kantonale Volksinitiativen lanciert:

  • Die ÖV-Initiative fordert, dass Gemeinden, die ohne Notwendigkeit den öffentlichen Verkehr (ÖV) verlangsamen, für die höheren Kosten bei gleichzeitig schlechterer Qualität selber aufkommen müssen.
  • Die Mobilitätsinitiative fordert, dass auf Hauptverkehrsachsen im Grundsatz weiterhin Tempo 50 gelten soll. Ausnahmen auf kurzen Strecken sind möglich, zum Beispiel um Schulen oder Quartierzentren.

Die beiden Initiativen wurden von Regierungs- und Kantonsrat behandelt:

  • Die ÖV-Initiative wurde abgelehnt, aber ein vergleichbarer Gegenvorschlag angenommen. Deshalb wurde die ÖV-Initiative zurückgezogen. Wird kein Referendum ergriffen, tritt die Gesetzesänderung in Kraft.
  • Die Mobilitätsinitiative wird zur Annahme empfohlen. Die Bevölkerung stimmt im Herbst darüber ab.

Die FDP Kanton Zürich unterstützt klar ein Ja zur Mobilitätsinitiative. Die Gründe:

  1. Der Durchgangsverkehr soll weiterhin auf den Hauptachsen bleiben. Flächendeckendes Tempo 30 kann zu Schleichverkehr durch die Wohngebiete führen, was dort der Unfallgefahr und den Lärm erhöht.
  2. Niedrigere Tempolimits führen zu längeren Reisezeiten und jährlich höheren volkswirtschaftlichen Kosten im dreistelligen Millionenbereich. Zugleich verteuern und verschlechtern sie das ÖV-Angebot.
  3. Der Individualverkehr soll nicht ideologisch eingeschränkt werden. Auf Hauptachsen gibt es Alternativen zu Tempo 30, zum Beispiel lärmarme Beläge.
  4. Die Kosten für Bau und Unterhalt der kantonalen Hauptverkehrsachsen werden vom Kanton getragen. Deshalb soll der Kanton über die Tempolimits auf diesen Achsen entscheiden. Berechtigte Ausnahmen mit Tempo 30 sind weiterhin möglich.


Marc Bourgeois,
Kantonsrat