Gleich unter verschiedenen Titeln beschäftigt sich das Schweizer Parlament zurzeit mit der AHV.
An erster Stelle geht es um die 13. AHV-Rente, welche sich das Schweizer Stimmvolk gegönnt hat und die nun ab dem nächsten Jahr ausbezahlt wird. Wie diese finanziert werden soll, war bei der Abstimmung indessen völlig offen und ist es noch. Dann liegt eine Vorlage auf dem Tisch des Nationalrates, bei der es um die Beseitigung der Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern und allgemein um die Modernisierung der Hinterlassenenrenten geht. Diese Diskussion wird parallel zu jener über eine Initiative der Mitte geführt, welche die Leistungen für Ehepaare in der AHV verbessern will, Kostenpunkt: rund 4 Milliarden Franken im Jahr 2035. Schliesslich und nicht zuletzt geht es ganz grundsätzlich um die längerfristige Sicherung unseres wichtigsten Sozialwerks, das sich ab 2030 negativ entwickelt und ab 2035 grosse Defizite aufweist, wenn wir keine Massnahmen ergreifen. In den nächsten Jahren werden nämlich Hunderttausende von Babyboomern in Pension gehen und ab dann eine Rente beziehen.
Die 13. AHV-Rente soll gemäss Vorschlag des Bundesrates über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden. Dies ist klar abzulehnen. Einmal mehr würde damit der Mittelstand und würden die kleinen und mittleren Unternehmen hauptsächlich belastet werden. Wenn wir die AHV nachhaltig sichern wollen, und dies nicht einfach auf dem Buckel der nächsten Generation, dann braucht es einen Mix aus Massnahmen, und diese müssen auch auf der Leistungsseite ansetzen. Es ist offensichtlich, dass eine Erhöhung des Rentenalters dabei die grösste Wirkung haben würde. Diese Diskussion darf deshalb nicht länger tabu sein, in anderen Ländern Europas hat man diesen Schritt schon längst gemacht. Die FDP fordert deshalb, eine Schuldenbremse in der AHV einzuführen: Fällt der AHV-Fonds unter 90 Prozent, soll automatisch ein Mechanismus greifen, der eine Kombination aus Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen halben Prozentpunkt und Erhöhung des Rentenalters um ein halbes Jahr vorsieht.
Wir verlangen vom Bundesrat, endlich eine Gesamtschau vorzulegen, die Finanzierungsbedarf der AHV und mögliche Massnahmen ab 2030 in einem Konzept aufzeigt. Ausbauvorhaben, die nicht finanziert sind, lehnen wir ab, einseitige Steuerbelastungen ebenso. Dies war schon immer falsch, angesichts der sich eintrübenden Wirtschaftssituation erst recht. Die Herbstsession des Nationalrates wird zeigen, ob sich die Vernunft durchsetzt.
Und ja – die AHV wird das Parlament auch noch länger beschäftigen.

Regine Sauter,
Nationalrätin
