Pro: «Die Bilateralen III sind nüchtern betrachtet die beste Wahl»

Die Ausgangslage ist klar
Die Schweiz ist eine kleine, hochspezialisierte Volkswirtschaft mit hohen Kosten. Insbesondere unsere Industrie ist deshalb auf Exporte angewiesen. Geografisch sind wir umgeben von EU-Ländern, mit welchen wir kulturell, gesellschaftlich und bezüglich Sicherheit eng verflochten sind und zu welchen wir seit 25 Jahren spezifisch schweizerische Handelsbeziehungen pflegen, die in den bilateralen Abkommen I und II festgelegt sind. Sie stellen einen wesentlichen Teil unseres Wirtschaftserfolgs dar. Der Anteil unseres Handelsvolumens mit der EU beträgt mit 53 Prozent mehr als doppelt so viel wie mit den USA und China zusammen.

Wahl zwischen Status quo und Bilateralen lll
Die Schweiz will nicht der EU beitreten, aber sie will bevorzugte Beziehungen zum EU-Binnenmarkt mit 445 Millionen Menschen, womit ein Rückfall auf das Freihandelsabkommen auch keine Option ist. Seit mehr als 15 Jahren erklärt uns die EU, dass die Bilateralen I und II nicht mehr reichen und sie ein Update brauchen. Der Status quo veraltet also, und der Nutzen der Abkommen sinkt laufend, vergleichbar mit einem Smartphone, das kein Update mehr erhält. Auch die Schweiz hat ein Interesse für ein Update, da die heutige Willkür bei den Retorsionsmassnahmen die Schweizer Wirtschaft schädigt und verunsichert, was mit den Bilateralen III deutlich verbessert wird.

Wahl zwischen etwas Autonomie oder grossem Wohlstandsverlust
Die direktdemokratischen Volksrechte bleiben der Schweiz voll erhalten. Lediglich bei 6 von 140 Abkommen müssen wir eine dynamische Rechtsübernahme zusagen. Die Schweiz übernimmt abschliessend und definitiv nur 95 von 14 000 EU-Binnenmarktrechtsakten. Dynamisch ist zudem nicht automatisch. Wir können Nein sagen, müssen dann aber verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen akzeptieren. Einen Rausschmiss aus den Horizon-Forschungsprogrammen oder eine Kündigung eines Abkommens wären nicht mehr möglich. Genauso wie bei anspruchsvollen privatwirtschaftlichen Verträgen bevorzugt, ist ein paritätisches Schiedsgericht als Schlichtungsinstanz definiert worden. Der EuGH spielt nur eine Rolle, wenn EU-Recht für den gesamten Binnenmarkt (und nicht für eine Streitpartei) interpretiert werden muss. Ohne das Vertragspaket würde der Schweiz bis ins Jahr 2045 hingegen ein kumulierter Nutzen von über 500 Milliarden Franken entgehen (Seco).

Wahl zwischen minimalen Anpassungen bei der Personenfreizügigkeit oder Verlust an Wirtschaftswachstum
Die Personenfreizügigkeit ist für die Rekrutierung von Arbeitskräften zentral und gerade für Zürich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Sämtliche Analysen zeigen, dass unser Wohlstand sinken wird, wenn wir diese verlieren. Die zukünftigen Auswirkungen des demografischen Wandels werden zudem von vielen unterschätzt. 71 Prozent der Personen aus der EU wandern direkt in den Arbeitsmarkt ein. Das System bleibt auch in Zukunft arbeitsmarktorientiert. Da die Zuwanderung stark mit unserer Konjunktur korreliert, sind die kleinen Anpassungen, welche wir in den Verträgen zugestehen müssen (Geltungsbereich auf eingetragene Partnerschaften erweitert), im statistisch irrelevanten Bereich. Wir konnten zudem eine schweizerische Ausnahme mit der Schutzklausel aushandeln, die nun in ein schweizerisches Gesetz gegossen werden kann. Der EuGH spielt hier keine Rolle.

Wahl zwischen mehr Bürokratie oder Rechtssicherheit
Das Abkommen über technische Handelshemmnisse (MRA) reduziert die administrativen Hürden für Schweizer KMU erheblich. Zudem drohen ohne Aktualisierung der Abkommen hohe Kosten von über 1 Milliarde Franken jährlich, und die Planungs- und Rechtssicherheit sinkt klar (Avenir Suisse).

Die Bilateralen III sind nüchtern betrachtet die beste Wahl. Wenn der Status quo und damit der Bedeutungsverlust der Abkommen akzeptiert wird, führt dies in eine Entfremdung zu unseren Nachbarländern und eine steigende Unsicherheit mit sehr ungewissem Ausgang. Und das in der heutigen Weltlage!


Dr. Karin Lenzlinger Diedenhofen (*1959) studierte Ökonomie an der Uni SG, wo sie einen Doktortitel erlangte. Sie ist Präsidentin der Zürcher Oberland Medien AG und Verwaltungsratsmitglied der Baloise Holding AG, der Übermorgen Ventures Investment AG und der Zeughaus Uster AG. Seit 2013 ist sie Präsidentin der Zürcher Handelskammer und Vorstandsmitglied von Economiesuisse. Sie war zwischen 1991 und 2019 in diversen Funktionen, zuletzt als CEO und Delegierte des Verwaltungsrats der Lenzlinger Söhne AG, Uster, tätig.

Kontra: Kritischer Blick auf die vorgeschlagenen Verträge mit der EU

Bei den vorgeschlagenen Verträgen mit der EU geht es um ganz zentrale Politikbereiche und zudem um unsere politischen Institutionen wie die direkte Demokratie und den Föderalismus.

Die FDP sollte die Verträge deshalb mit kritischem Blick angehen. Die EUKommission und unsere Nachbarländer sind deutlich weniger liberal gesinnt als die Schweiz. Zudem: Eine von vornherein wohlwollende Haltung ist angesichts der bisherigen Nadelstiche der EU-Kommission nicht angezeigt.

Die Diskussion wird auch in der FDP oft oberflächlich geführt. Ich habe den Eindruck, dass nur wenige die Verträge tatsächlich lesen und studieren – obwohl wir in unseren Reihen viele Juristen und Akademiker haben. Die kritischen, fundierten Stimmen aus der Wirtschaft müssen unbedingt gehört und analysiert werden.

Der erläuternde Bericht des Bundesrates folgt einem beschönigenden, gutgläubigen Narrativ. «Es wird dann schon nicht so schlimm», scheint die Devise zu sein. Bleibt man beim Vertragstext, fällt die Würdigung deutlich anders aus. Die Geltungsbereiche der Abkommen sind weit und umfassen praktisch den ganzen jeweiligen Politikbereich. Entsprechend ginge die Rechtsübernahme weit über technische Themen hinaus. Ausnahmen hat es wenige, und sie sind eng definiert.

Zusätzlich zur Analyse des Vertragswerkes sind die den Verträgen zugrunde liegenden Annahmen zu überprüfen. Ich greife hier vier gängige Annahmen auf:

  1. Die Schweiz ist Bittstellerin.
  2. Die Teilnahme am EU-Binnenmarkt erfordert Rechtsübernahme.
  3. Ohne diese Verträge droht ein Verlust an Wohlstand.
  4. Ohne diese Verträge fehlen uns die Arbeitskräfte.

Die Schweiz ist zwar ein kleines Land, deswegen aber nicht per se Bittstellerin. Wir bieten unseren Nachbarländern viel, unter anderem den Alpentransit, Hochschulen von Weltrang und attraktive Lebensbedingungen für 1,5 Millionen zugewanderte EU-Bürger. Zudem importiert die Schweiz mehr aus den EU-Ländern, als sie in den EU-Raum exportiert. Unsere Nachbarländer sind deshalb genauso interessiert an einer weiterhin guten Nachbarschaft mit der Schweiz. Das Machtgehabe der EU-Kommission gegenüber der Schweiz z.B. im Bereich der Stromwirtschaft (Ausschluss der Schweiz von wichtigen Plattformen) ist als solches zu benennen. Die Schweiz muss für ihre Interessen einstehen.

Die «Teilnahme am Binnenmarkt» ist nichts weiter als grenzüberschreitender Handel mit Waren. In den Abkommen geht es jedoch nicht um den Marktzugang. Dieser ist durch das Freihandelsabkommen gewährleistet, selbst wenn wir die vorliegenden Verträge ablehnen. Es ist selbstverständlich, dass sich das exportierende Unternehmen an bestimmte Vorgaben des Importlandes halten muss. Es ist aber unverständlich, dass das Land des exportierenden Unternehmens ganze Rechtserlasse des Importlandes übernehmen soll. In der Logik der EU müssten die EU-Mitgliedsländer Schweizer Gesetze übernehmen, da die Unternehmen der EU-Mitgliedsländer in der Schweiz ihre Waren und Dienstleistungen verkaufen (Teilnahme am Schweizer Markt).

Ein Nein der Schweizer Bevölkerung zu diesem Vertragspaket wird nicht zu einem Verlust an Wohlstand und nicht zu mehr Arbeitslosigkeit führen. Die EU-Kommission wird ihren Mitgliedsländern nicht verbieten, Waren und Dienstleistungen aus der Schweiz zu importieren. Dies wäre ein Schuss ins eigene Bein. Denn die Schweiz importiert mehr aus den EU-Ländern, als sie in den EU-Raum exportiert.

Ein Nein der Schweizer Bevölkerung wird auch nicht zu Notständen beim Pflegepersonal oder in der Gastronomie führen. Wir brauchen kein Freizügigkeitsabkommen, um Menschen bei uns arbeiten zu lassen. Solange unsere Nachbarländer leider weniger attraktiv sind als die Schweiz, werden weiterhin viele Personen in die Schweiz ziehen wollen.

Hingegen ist damit zu rechnen, dass die EU entgegen ihrem Cassis-de- Dijon-Prinzip für Schweizer Produkte vorgängige Kontrollen einführt. Dies wären für einzelne Unternehmen ärgerliche Mehrkosten, die es aber nicht rechtfertigen, die Nachteile der Verträge mit der EU in Kauf zu nehmen. Fazit: Der wirtschaftliche Nutzen ist ganzheitlich betrachtet höchstens gering, der politische Preis jedoch hoch.


Phyllis Scholl (*1977) ist Anwältin und zudem Verwaltungsrätin in Unternehmen in den Bereichen Energiewirtschaft, Bauwirtschaft und Software (KI-Anwendungen). Zudem amtet Phyllis Scholl als Gemeindepräsidentin von Kilchberg ZH.