Wer in Zürich bauen will, kennt das Problem: endlose Verfahren, teure Gutachten, Unsicherheiten auf Schritt und Tritt. Doch ein bürokratisches Kuriosum übertrifft alles – die sogenannte negative Vorwirkung oder Voranwendung im Zürcher Planungs- und Baugesetz (PBG). Sie soll fallen.
Die negative Vorwirkung ist in § 234 des PBG umschrieben und besagt, dass strengere Bauvorschriften schon gelten, sobald eine Gemeinde eine Änderung der Bau- und Zonenordnung beantragt – also noch bevor sie beschlossen oder rechtskräftig ist. Das heisst: Bauherren müssen sich an Regeln halten, die es noch gar nicht gibt. Und sie müssen zwei
Baugesetze gleichzeitig berücksichtigen, von denen jeweils die strengere Regelung zu übernehmen ist. Dabei widersprechen sich nicht selten Bestimmungen, so dass Bauprojekte kaum umzusetzen sind. Die Rechtsunsicherheit ist sehr gross. Oft muss gerichtlich geklärt werden, welche Bauvorschriften der negativen Voranwendung unterliegen.
Die negative Voranwendung erschwert und verzögert Bauprojekte massiv. Deshalb habe ich im Kantonsrat die parlamentarische Initiative zur Abschaffung der negativen Vorwirkung lanciert (KR-Geschäftsnummer 331/2024). Sie wurde mit Hilfe von SVP, EVP und der Mitte erfolgreich unterstützt: Wie bei allen anderen Gesetzen sollen Änderungen am PBG erst angewendet werden müssen, wenn sie rechtskräftig sind. Bis dahin gilt das aktuelle Baugesetz. Formell geht es um eine Anpassung von des § 234 im PBG.
Die negative Vorwirkung wurde einst geschaffen, um zu verhindern, dass Bauherren vor einer Revision der Nutzungsplanung noch schnell ein Gesuch einreichen und von erleichternden Bedingungen der bestehenden Bauordnung profitieren. Warum dies nur beim Bauen ein Problem sein soll, ist nicht einsichtig.
Wir brauchen keine Misstrauenskultur gegenüber Bauwilligen, sondern Planungssicherheit und schlanke Verfahren. Die FDP konnte ein weiteres, wichtiges Signal im Bürokratiedschungel des Bauens setzen: Bauen soll vereinfacht werden.

Astrid Furrer
Kantonsrätin FDP Wädenswil
