Wenn Parlamentarierinnen und Parlamentarier dem Ratsbetrieb während längerer Zeit fernbleiben müssen, fehlen deren Stimmen. Eine Verfassungsänderung will nun die Rechtsgrundlage für eine Stellvertretungsregelung im Kantonsrat und in Gemeindeparlamenten schaffen. Bei Mutterschaft, Krankheit oder Unfall sollen sich betroffene Ratsmitglieder während drei bis zwölf Monaten durch eine Ersatzperson der Liste, auf der sie gewählt wurden, vertreten lassen können. Am 14. Juni entscheidet die Stimmbevölkerung. Die Delegiertenversammlung der Zürcher FDP empfiehlt ein Ja.
Die ausserordentliche Delegiertenversammlung vom 7. April in Stäfa hat sich eingehend mit der Vorlage befasst. Auf einem kontradiktorischen Podium wurden befürwortende und kritische Argumente ausgetauscht; auch die Delegierten haben sich rege beteiligt.
Kritische Stimmen argumentierten, ein politisches Mandat sei persönlich und könne auch temporär nicht delegiert werden. Eine Stellvertretung verwässere die Verantwortung gegenüber den Wählenden. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Mütter ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung im bestehenden System nicht mehr verlieren würden, da die Erwerbsersatzordnung auf Bundesebene entsprechend angepasst wurde. Ebenfalls kritisiert wurde, dass häufige Wechsel zu Instabilität und einem Verlust an Kontinuität führen könnten; zudem entstehe zusätzlicher administrativer Aufwand, etwa für die Einarbeitung von Ersatzpersonen über kurze Zeiträume.
Befürwortende Stimmen betonten hingegen, die vorgeschlagene Regelung sei schlank, klar und auf einen restriktiven, abschliessenden Katalog von Vertretungsgründen beschränkt. Es sei erfreulich, wenn Parlamentarierinnen während ihrer Amtszeit Mutter würden; zugleich komme es vor, dass Ratsmitglieder schwer erkrankten oder verunfallten. Ohne Stellvertretung könne dies das politische Kräfteverhältnis in Parlamenten verschieben und unnötigen Druck auf die Betroffenen ausüben. Die Regelung trage dazu bei, dass Parlamente vollständig besetzt blieben und Bezirke sowie Parteien gemäss Wählerwillen vertreten seien. Zudem wurde hervorgehoben, es stehe den Gemeinden frei, eine solche Regelung einzuführen oder darauf zu verzichten. In der praktischen Umsetzung orientiere sich die Vorlage an der bewährten Nachrückregelung bei Rücktritten; ähnliche Lösungen in anderen Kantonen hätten sich etabliert und keinerlei Probleme verursacht.
Die Delegiertenversammlung beschloss die Ja-Parole mit grossem Mehr.

Fabian Müller
FDP-Kantonsrat und Gemeindepräsident Rüschlikon
