Basel kennt eine strikte Wohnschutzregulierung, wie sie mit der Wohnschutz- Initiative am 14. Juni auch im Kanton Zürich zur Abstimmung steht, seit 2022 aus eigener Erfahrung. Die Folgen für das Gewerbe sind gravierend: Aufträge brechen weg, Stellen gehen verloren. Tamara Hunziker, Leiterin Politik des Gewerbeverbands Basel-Stadt und FDP-Präsidentin Basel-Stadt, erklärt, warum Zürich diesen Weg nicht einschlagen sollte.
Frau Hunziker, Basel hat die strikte Wohnschutzregulierung seit 2022. Wie hat sich das auf das lokale Gewerbe ausgewirkt?
Die Auswirkungen waren schnell spürbar und sind bis heute gravierend. Unsere Mitgliedsbetriebe aus dem Bau- und Ausbaugewerbe berichten von einem massiven Einbruch bei den Aufträgen. Sanitärfirmen, Maler-, Schreiner-, Haustechnikbetriebe: Sie alle haben weniger zu tun, weil Sanierungen und Umbauten einfach nicht mehr stattfinden. Eines unserer Mitglieder hat es so formuliert: «Zweimal wöchentlich schauen wir die Liste neuer Offerten an. Es sind jetzt noch halb so viele wie vorher.»
Haben Sie dazu auch konkrete Zahlen von Ihren Mitgliedern?
Ja, wir haben dazu konkrete Zahlen aus einer Mitgliederumfrage. In dieser zeigt sich: Zwei Drittel der Handwerksbetriebe verzeichnen Umsatzeinbrüche seit dem Inkrafttreten des neuen Basler Wohnschutzgesetzes. Bei fast der Hälfte dieser Betriebe ist der Umsatzrückgang sogar sehr spürbar, mit einem Minus von über 20 Prozent. Jeder vierte Betrieb musste bereits Mitarbeitende entlassen und mehr als 16 Prozent der Unternehmen haben Ausbildungsplätze gestrichen. Das sind alarmierende Zahlen, die zeigen, wie stark der Wohnschutz das Gewerbe in Basel trifft.
Wie erklären Sie sich diesen Einbruch?
Das Wohnschutzgesetz macht Investitionen in Wohnbauten deutlich weniger attraktiv. Wenn Eigentümerinnen und Eigentümer die Kosten grosser Sanierungen nur begrenzt über Mietzinsaufschläge kompensieren dürfen, rechnen sich Totalrenovationen finanziell nicht mehr. Die Folge ist, dass sich die Tätigkeit auf das Nötigste beschränkt: kleinere Instandhaltungsarbeiten statt umfassender Erneuerung. Grössere Wohnbauprojekte werden kaum noch lanciert, Aufträge für das Gewerbe bleiben aus. Laut einer Studie des Swiss Real Estate Institute ist die Zahl der Baugesuche im Kanton Basel-Stadt seit Einführung des Wohnschutzes von 784 auf 190 eingebrochen, das ist ein Rückgang von 76 Prozent. 2024 wurden nur noch 151 neue Wohnungen erstellt, verglichen mit einem Zehnjahresdurchschnitt von 653.
Kennen Sie einen konkreten Fall, wo der Wohnschutz absurde Folgen hatte?
Ja. Ein besonders krasser Fall: Ein Eigentümer wollte eine Wohnung nach dem Tod des Mieters umfassend sanieren und rund 80 000 Franken investieren. Der Mieter war erst mehrere Tage nach seinem Tod aufgefunden worden, was erhebliche Schäden an Böden und Wänden hinterlassen hatte. Die Wohnschutzkommission erlaubte zunächst nur einen Mietzinsaufschlag von 44 Franken pro Monat, was einer Amortisationsdauer von 152 Jahren entsprochen hätte. Nach zwei Jahren Rechtsstreit wurde der Aufschlag auf 74 Franken erhöht, wirtschaftlich sinnvoll war die Sanierung trotzdem nicht mehr. Die Wohnung wurde unverändert weitervermietet. Oder ein anderes Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus wollten Vermieter und Mieter gemeinsam neue Küchen einbauen, gegen einen Aufschlag von 120 Franken. Die Wohnschutzkommission verbot es. Erlaubt war nur der Ersatz einzelner Geräte. Das Gesetz verhinderte also etwas, das beide Seiten wollten.
Nun soll die Wohnschutz-Initiative ähnliches in Zürich einführen. Was ist Ihre Botschaft an die Zürcher Stimmbevölkerung?
Schaut nach Basel. Was wir erlebt haben und tagtäglich erleben, ist kein Einzelfall, geschweige denn ein Zufall – es ist die logische Konsequenz eines Gesetzes, das gut gemeint, aber schlecht gemacht ist. Gut gemeint, weil niemand will, dass Mieterinnen und Mieter von heute auf morgen ihre Wohnung verlieren. Schlecht gemacht, weil der Wohnschutz genau dort schadet, wo er helfen sollte: Er verhindert neue und sanierte Wohnungen, verteuert Einstiegsmieten und kostet Gewerbearbeitsplätze.
Am 14. Juni empfehlen Sie also Nein zur Initiative?
Als Baslerin hüte ich mich, den Zürcherinnen und Zürchern Ratschläge zu erteilen. Das machen wir schon an der Fasnacht (lacht). Aber wenn Sie darauf beharren, hier dennoch meine Empfehlung: Nein zur Initiative, Ja zum Gegenvorschlag. Zürich hat noch die Chance, den Fehler nicht zu wiederholen, den wir in Basel gemacht haben.

Tamara Hunziker
Leiterin Politik des Gewerbeverbands Basel-Stadt und FDP-Präsidentin Basel-Stadt
