Mehr Wohnraum entsteht nicht durch neue Vorschriften, sondern durch bessere Rahmenbedingungen. Deshalb lehnt die FDP die Wohneigentums-Initiative ab.

Neben der Wohnschutz- und der Wohnungsinitiative kommt am 14. Juni auch die Wohneigentums- Initiative zur Abstimmung. Diese will den Staat in die Pflicht nehmen, den Zugang zu Wohneigentum zu fördern.

Konkret sieht die Initiative vor, dass Kanton oder Gemeinden bei Wohnbauprojekten, die sie etwa mit Baurechten oder Darlehen unterstützen, Auflagen machen müssen: Die Hälfte der entstehenden Wohnungen sollen als Wohneigentum verkauft werden – nach dem Prinzip der Kostenmiete.

Indem die Wohneigentums-Initiative den Zugang zu selbstgenutztem Wohneigentum stärken will, greift sie zwar ein zentrales Anliegen auf.

In ihrer konkreten Ausgestaltung setzt sie aber auf zusätzliche staatliche Vorgaben und Eingriffe. Damit Bauen attraktiver wird und das Angebot endlich mit der Nachfrage mithalten kann, braucht es in der Wohnraumpolitik das Gegenteil: weniger Hürden und weniger Vorschriften.

Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion Anfang Jahr im Kantonsrat ein Vorstosspaket eingereicht, das den Abbau von Bürokratie und Regulierungen fordert.

Damit Einsprachen wegen Bagatellen, gestalterischen Fragen oder baurechtlichen Nebenbestimmungen nicht länger dazu führen können, Projekte unnötig zu verzögern, fordert die FDP mit einer Motion eine Einschränkung des Rekursrechts Dritter im Baubewilligungsverfahren. Künftig soll sich dieses auf zentrale baurechtliche Aspekte wie die Volumensetzung und die Nutzung von Bauprojekten konzentrieren.

Um die administrativen Hürden für die konkrete Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich abzubauen, verlangt die FDP zudem mit einem Postulat, Gesetze und Verordnungen so anzupassen, dass energetische Sanierungen von Gebäuden ohne Baubewilligung möglich sind.

Darüber hinaus fordert die FDP mit einer weiteren Motion Anpassungen auf Gesetzesstufe sowie gegebenenfalls im Richtplan, damit im Kanton Zürich innerhalb der Bauzonen temporäre Sonderzonen – sogenannte weisse Zonen – geschaffen werden können. Diese sollen es den Gemeinden ermöglichen, den Wohnungsbau zu fördern.